Immobilie und Bau

Im Zusammenhang mit Immobilien  kann es zu vielschichtigen rechtlichen Problematiken kommen, die erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen für die Beteiligten haben können.

Wir beraten und vertreten Sie durch einen spezialisierten Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in allen Fragen rund um die Immobilie.

Hierzu gehören z. B. Abnahme, Mängel/Gewährleistung, Zahlungs- und Honoraransprüche, Bürgschaft, Kündigung, Fristen, Vertragsstrafe, Verjährung, DIN-Normen, BGB-/VOB/B -Vertrag, Vertragsgestaltung, Beweissicherung,  aber auch Fragen zur Beantragung einer Baugenehmigung, Abschluss eines Bauvertrages, die Fertigstellung eines Bauvorhabens oder  Erwerb, Veräußerung, oder  Vermietung von Grundstücken, Häusern und Eigentumswohnungen geht.    

Ob Bauherren, Architekten, Bauunternehmer oder Bauträger und Handwerker, wir stehen Ihnen zur Verfügung in allen im Zusammenhang mit Immobilien entstehenden öffentlich-rechtlichen und privat-rechtlichen Fragestellungen.